Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Im Rahmen der allgemeinen Sicherheitsanforderungen darf die Menge der Stoffe, die von FCM und Erzeugnissen (FCA) auf Lebensmittel übergehen, die menschliche Gesundheit nicht gefährden oder zu unannehmbaren Veränderungen der Zusammensetzung von Lebensmitteln wie Geschmack und Geruch führen.
Vielfalt und Komplexität
Die Anforderungen in der Region Asien-Pazifik sind hochkomplex und vielfältig. Einige Länder wie China, Japan und Südkorea verlangen, dass Konformitätsbewertungsverfahren von zugelassenen Labors durchgeführt werden, um eine formelle Anerkennung zu ermöglichen.
Allgemeine Gesetze bzw. Standards für bedeutende Länder in dieser wichtigen Region
| Gerichtsbarkeit | Gesetzgebung/Norm |
|---|---|
| Australien |
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| China |
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| Indien | Das Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -standards von 2006 (FSSA, Nr. 34 von 2006) |
| Indonesien |
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| Japan |
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| Malaysia |
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| Philippinen | Gesetz der Republik Nr. 10611 (Lebensmittelsicherheitsgesetz von 2013) |
| Singapur | Lebensmittelverordnung gemäß dem Lebensmittelverkaufsgesetz von 1973 |
| Südkorea |
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| Taiwan |
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| Thailand |
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| Vietnam |
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Spezifische Maßnahmen betreffend Bisphenol A (BPA)
Ähnlich wie viele andere juristische Zuständigkeitsbereiche auf der ganzen Welt schränken viele Länder in dieser Region die Verwendung von BPA in FCM und FCA ein oder verbieten sie. Dazu gehören unter anderem China, Japan, Malaysia und Südkorea. In Australien haben einige große Einzelhändler freiwillig die Verwendung von BPA in Polycarbonat-Fütterungsflaschen eingestellt.
| Juristischer Zuständigkeitsbereich | Verweis | Umfang | Anforderung |
|---|---|---|---|
| Australien | Ankündigung des Parlamentarischen Staatssekretärs für Gesundheit Pressemitteilung vom 30. Juni 2010 |
Babyflaschen | Freiwilliger Ausstieg einiger großer Einzelhändler |
| China | Gesundheitsministerium, Bulletin Nr. 15 von 2011 | Babyflaschen aus Polycarbonat und andere Babyflaschen | Verboten |
| Japan | Bekanntmachung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales Nr. 370 (1959) – Spezifikationen und Normen für Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe usw. Nr. 3, Geräte, Behälter und Verpackungen | Polycarbonat-Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt | ≤ 2,5 μg/ml Migration (einschließlich Phenol und p-tert-Butylphenol) |
| Malaysia | P.U. (A) 35/12 der Lebensmittelverordnung von 1985 | Babyflaschen | Verboten |
| Südkorea | Normen und Spezifikationen für Lebensmittelutensilien, -behälter und -verpackungen | Säuglingsflaschen | Verboten |
Prüfung der Lebensmittelsicherheit
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