Das CCPSA ist ein Bundesgesetz, das die menschliche Gesundheit und Sicherheit schützen soll. Es verbietet auch Bisphenol A (BPA) in Polycarbonat-Babyflaschen.
Zusätzlich zu den spezifischen Sicherheits- und Leistungsanforderungen für bestimmte Chemikalien und/oder Konsumgüter gemäß Anhang C des CCPSA (die Verordnungen) verbietet das CCPSA Verbraucherprodukte, die eine "Gefahr für die menschliche Gesundheit oder Sicherheit" darstellen. Bei dieser Bestimmung handelt es sich um eine allgemeine Sicherheitsvorschrift zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, die von Konsumgütern, einschließlich Lebensmittelkontaktmaterialien und -artikel, ausgehen.
Zu den Vorschriften in Anhang C des CCPSA, die sich auf Lebensmittelkontaktmaterialien und -artikel auswirken, gehören:
- Verordnung über bleihaltige Verbraucherprodukte (SOR/2018-83)
- Verordnung für glasierte Keramik- und Glaswaren (SOR/2016-175)
- Verordnung für Säuglingsflaschensauger (SOR/2016-180)
- Verordnung für Wasserkocher (SOR/2016-181)
- Phthalat-Verordnung (SOR/2016-188)
- Vorschriften für Oberflächenbeschichtungsmaterialien (SOR/2016-193)
Die Herstellung und Lieferung von FCM nach Kanada wird dadurch erleichtert, dass diese Vorschriften für das ganze Land gelten und in einem einzigen Gesetz verankert sind.
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