Einführung in die europäischen Verordnungen
In der EU werden FCM von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) bewertet, es gibt allerdings keine einheitliche Regelung für alle FCM. Die EU verfügt zwar über einen harmonisierten Rechtsrahmen, die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, in der die allgemeinen Grundsätze der guten Herstellungspraxis (GMP), der Sicherheit und der Inertheit für FCM festgelegt sind, aber das ist noch nicht alles. Verschiedene Formen von FCM und spezifische Stoffe werden ebenfalls durch eigene harmonisierte Vorschriften abgedeckt, zum Beispiel:
- Richtlinie 84/500/EWG – Keramik
- Richtlinie 93/11/EWG – Freisetzung von N-Nitrosaminen und N-nitrosierbaren Stoffen aus Elastomer- oder Gummisaugern und Schnullern
- Richtlinie 2007/42/EG – Zellglasfolie
- Verordnung (EG) Nr. 1895/2005 – Beschränkung der Verwendung bestimmter Epoxidderivate
- Verordnung (EG) Nr. 450/2009 – Aktive und intelligente Werkstoffe
- Verordnung (EU) 10/2011 – Kunststoffe
- Verordnung (EU) 2018/213 – Bisphenol A (BPA) in Lacken und Beschichtungen
- Verordnung (EU) 2022/1616 – Recycelte Kunststoffe
Einführung in die Resolutionen des Europarats
Trotz der Bemühungen, die harmonisierten Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien weiter zu verschärfen, gibt es viele wichtige Materialien, darunter Papier und Pappe, Glas, Holz, Kork, Metalle und Legierungen, Textilien, Klebstoffe, Ionenaustauscherharze, Druckfarben, Silikone, Lacke und Beschichtungen sowie Wachs, für die auf EU-Ebene keine spezifischen Anforderungen gelten.
Der Europarat hat einige Resolutionen entwickelt, um diese Lücke zu schließen. Die Entschließungen sind zwar nicht rechtsverbindlich, werden aber in Ermangelung von EU- oder nationalen Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten weithin als Leitfaden akzeptiert. Die Resolutionen betreffen Beschichtungen, Silikone, Papier und Pappe, Kork, Glas, Metalle und Legierungen, Ionenaustauscherharze, Gummi und Verpackungsdruckfarben.
| Materialien mit Lebensmittelkontakt | Verweis |
|---|---|
| Überzüge | Resolution ResAP (2004) 1 |
| Korkstopfen und andere Korkmaterialien | Resolution ResAP (2004) 2 |
| Glas | Richtlinien für die Bleiauslaugung aus Glasgeschirr |
| Druckfarben auf Oberflächen, die nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen | Resolution ResAP (2005) 2 |
| Ionenaustauscher und Adsorptionsharze | Resolution ResAP (2004) 3 |
| Metalle und Legierungen | Resolution CM/ResAP (2013) 9 |
| Papier und Pappe | EQDM-Richtlinien „Papier und Pappe“ |
| Kunststofffarbstoffe | Resolution AP (89) 1 |
| Kunststoffpolymerisationshilfsmittel | Resolution AP (92) 2 |
| Gummi | Resolution ResAP (2004) 4 |
| Silikone | Resolution ResAP (2004) 5 |
| Allgemeine Anforderungen | Resolution CM/Res (2020) 9 |
Einführung in die Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten
Gleichzeitig steht es den Mitgliedstaaten auch frei, diese EU-Verordnungen durch nationales Recht zu ergänzen, sofern keine EU-Verordnung besteht. Die Realität sieht so aus, dass viele EU-Mitgliedstaaten nationale Anforderungen für eines oder mehrere der nicht harmonisierten FCM und/oder zusätzliche Anforderungen für FCM mit harmonisierten Vorschriften haben. So enthalten beispielsweise die EU-Verordnungen zu Keramik Migrationsgrenzwerte für Blei und Cadmium, aber in Frankreich werden diese durch Rechtsvorschriften ergänzt, die von der französischen Generaldirektion für Wettbewerbspolitik, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) verwaltet werden und Migrationsgrenzwerte für Aluminium, Kobalt und Arsen hinzufügen. Im Gegensatz zu den allgemeinen EU-Anforderungen verlangt Frankreich auch die Zusammensetzung der Metalle, die in FCM verwendet werden – z. B. muss Edelstahl mindestens 13 % Chrom enthalten.
Die FCM-Verordnungen der EU dienen als Maßstab für die Mitgliedstaaten, reichen aber nicht immer aus, um die Einhaltung in allen europäischen Ländern zu gewährleisten. Länder außerhalb der EU haben möglicherweise ihre eigenen Vorschriften oder haben einige Aspekte der EU-Regulierung übernommen, wie z. B. in der Schweiz. Gleichzeitig können die Mitgliedstaaten weitere Beschränkungen einführen, z. B. Italiens Dekret mit einer Liste zugelassener nichtrostender Stähle, Dänemarks Verordnung über Per- und Perfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Materialien und Gegenständen aus Papier und Pappe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, und das niederländische Warengesetz über Verpackungen und Verbrauchsartikel für eine Vielzahl von FCM und Gegenständen.
Ohne eine einzige harmonisierte Norm für alle europäischen Länder müssen die Hersteller sicherstellen, dass ihre Produkte dem Zielmarkt entsprechen, aber da ein Produkt oft in mehr als einem Land vermarktet wird, kann dies eine komplexe Angelegenheit sein.
Außerhalb der EU
Im Mai 2017 traten in der Schweiz neue Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) in Kraft, die die Komplexität der europäischen FCM-Vorschriften verdeutlichen. Die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern über FCM und ihre Artikel übernahmen Bestimmungen aus verschiedenen Verordnungen der Europäischen Union (EU), darunter keramische Migrationsgrenzwerte für Blei und Cadmium aus der Richtlinie 84/500/EWG für eine breitere Palette von Produkten und Bestimmungen aus der Verordnung (EU) 10/2011 in der jeweils gültigen Fassung für Kunststoffe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Außerdem gibt es eine Liste zulässiger Stoffe für Silikon- und Verpackungsdruckfarben. Wie stellen Hersteller und Importeure sicher, dass sie in Europa konform sind, da es keine harmonisierte FCM-Verordnung gibt?
Am 31. Dezember 2020 ist das Vereinigte Königreich (UK) aus der EU ausgetreten. Um die Kontinuität am „Austrittsdatum“ zu gewährleisten, hat das Vereinigte Königreich die „The Materials and Articles in Contact with Food (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019“ (UK SI 2019, Nr. 704) in britisches Recht umgesetzt. Die EU-Rechtsvorschriften für FCM und Artikel sollen beibehalten und Mängel in den nationalen Verordnungen von 2012 sollen behoben werden, indem Zuständigkeiten, die zuvor bei den EU-Regulierungsbehörden lagen, auf britische Regulierungsbehörden übertragen wurden. Die wichtigsten Rechtsvorschriften für Materialien mit Lebensmittelkontakt:
- England: Materials and Articles in Contact with Food (England) Regulations 2012 (UK SI 2012, No. 2619)
- Schottland: Materials and Articles in Contact with Food (Scotland) Regulations 2012 (SSI 2012, No. 318)
- Wales: Materials and Articles in Contact with Food (Wales) Regulations 2012 (WSI 2012, No. 2705 (W. 291))
- Nordirland: Materials and Articles in Contact with Food (Northern Ireland) Regulations (NISR 2012, No. 384)
Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich dafür verantwortlich, seine Verordnungen über FCM und entsprechende Artikel auf dem neuesten Stand zu halten. Für Nordirland gelten weiterhin die EU-Vorschriften (Nordirland-Protokoll).
FCM darf das Lebensmittel nicht verändern und seine organoleptischen Eigenschaften nicht verschlechtern. Einfach ausgedrückt: FCM, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dürfen diese nicht verändern oder die menschliche Gesundheit gefährden.
Prüfung von Materialien mit Lebensmittelkontakt
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