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CBAM-Konformität

Bleiben Sie über die CBAM-Anforderungen auf dem Laufenden und stellen Sie die fortlaufende Einhaltung der CBAM-Anforderungen mit den Dienstleistungen von SGS sicher.

Der EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) führt neue Verpflichtungen für Importeure und Hersteller ein, die CO2-intensive Waren in die EU liefern. Von der vierteljährlichen Berichterstattung während des Übergangszeitraums (2023–2025) bis hin zu den vollständigen Verifizierungsanforderungen ab 2026 müssen alle Anmelder die kontinuierliche Einhaltung der in der CBAM-Verordnung und ihren Durchführungsrechtsakten festgelegten Methoden und Verfahren sicherstellen. Die Verifizierungsanforderungen gelten nur für Unternehmen, die mit tatsächlichen Emissionsdaten berichten.

SGS bietet vertrauenswürdige, unabhängige CBAM-Dienstleistungen, die fundiertes regulatorisches Wissen, globale technische Expertise und jahrzehntelange Erfahrung in der EU-ETS-Verifizierung kombinieren.

Wie profitiert Ihr Unternehmen von der CBAM-Berichterstattung mit tatsächlichen Werten?

  • Reduzierung der finanziellen Belastung
    Der Standardwert, wie in der am 16. Dezember 2025 veröffentlichten Durchführungsverordnung der Kommission und ihren Anhängen festgelegt, ist strafend. Wenn Ihr Produktionsprozess sauberer ist, reduzieren verifizierte Ist-Werte Ihre CBAM-Exposition.
  • Die Betriebseffizienz verbessern
    Die Berichterstattung mit Ist-Werten liefert betriebliche Einblicke, erleichtert die Identifizierung von Ineffizienzen und Möglichkeiten zur Dekarbonisierung und trägt zur Verbesserung der Produktivität bei.
  • Glaubwürdigkeit und Vertrauen steigern
    Verifizierte Ist-Werte zeigen Investoren und Kunden, dass Ihr Unternehmen es mit Compliance und Nachhaltigkeit ernst meint. Das schafft langfristiges Vertrauen.
  • Zukunftssicherheit Ihres Unternehmens im Hinblick auf weitere damit verbundene regulatorische Änderungen
    Die Einrichtung von CBAM-konformen Systemen zur Erfassung, Überwachung und Abrechnung von Emissionen bereitet Ihr Unternehmen auf die bevorstehende Erweiterung des CBAM-Anwendungsbereichs und/oder die Implementierung ähnlicher Mechanismen in anderen Exportmärkten vor.

Was ist CBAM und wie funktioniert es?

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) zu verhindern, indem sichergestellt wird, dass importierte Waren mit erheblichen eingebetteten Emissionen einem CO2-Preis unterliegen, der dem im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) geltenden Preis entspricht. Die Umsetzung erfolgt stufenweise, beginnend mit einer Übergangsfrist, die am 31. Dezember 2025 endete, auf die die endgültige Regelung folgt.


Ab dem 1. Januar 2026 tritt das definitive CBAM-Regime in Kraft. Importeure müssen jährliche CBAM-Erklärungen zu den eingebetteten Emissionen der im Berichtsjahr importierten Waren vorlegen.


In der endgültigen Phase gelten die Anforderungen an eine akkreditierte Überprüfung durch Dritte, die ausschließlich für Importeure gelten, die mit tatsächlichen Emissionsdaten berichten. Importeure, die sich auf Standardwerte verlassen, unterliegen keiner Überprüfung.


Die finanziellen Verpflichtungen beginnen ebenfalls im Jahr 2026. Importeure müssen im Jahr 2027 CBAM-Zertifikate erwerben und abgeben, die den eingebetteten Emissionen der im Jahr 2026 importierten Waren entsprechen.

Welche Branchen und Produkte werden von CBAM abgedeckt?

CBAM gilt derzeit für ausgewählte Sektoren:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Wasserstoff
  • Elektrizität

Das CBAM-Paket 2025, das am 17. Dezember veröffentlicht wurde, enthält einen Vorschlag für eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf nachgelagerte Fertig‑ und Halbfertigwaren aus Stahl sowie auf nachgelagerte Waren aus Aluminium.


Wir unterstützen Importeure, Hersteller, Händler und integrierte Lieferketten in allen betroffenen Sektoren.

Wie wir Sie auf die CBAM-Konformität vorbereiten

Wir helfen Ihnen, regulatorische Verpflichtungen zu erfüllen, Ihren Verwaltungsaufwand zu reduzieren und sich auf die langfristige Einhaltung vorzubereiten. Unsere CBAM-Konformitätsdienstleistungen umfassen CBAM-Vorprüfung und Schulung.


CBAM-Vorprüfung

Bei der CBAM-Vorprüfung handelt es sich um eine frühzeitige und freiwillige Bewertung, mit der überprüft werden soll, ob die Emissionsdaten und Überwachungssysteme den Anforderungen des CBAM-Regimes entsprechen. Es handelt sich um eine unabhängige, nicht akkreditierte Dienstleistung eines Drittanbieters, die Exporteuren hilft, ihr Emissionsüberwachungs‑ und ‑berichterstattungssystem in Bezug auf die CBAM-Anforderungen zu testen.


Eine Vorverifizierung im Jahr 2026 bietet folgende Vorteile:

  • Fehler und Inkonsistenzen bei der Emissionsüberwachung und ‑berichterstattung werden erkannt, damit die Lieferanten ausreichend Zeit haben, diese zu korrigieren
  • Probeläufe ermöglichen es Ihrem Unternehmen, potenzielle CBAM-Gebühren anhand tatsächlicher Werte abzuschätzen und so Kostenprognosen zu unterstützen
  • Das Risiko, auf ungünstigere Standardwerte zurückgreifen zu müssen, wird reduziert
  • Die Vorprüfung schafft Vertrautheit mit dem CBAM-Verifizierungsprozess

CBAM-Schulung

Wir bieten klare und praktische Orientierung zu:

  • Prozessabläufe und Systemgrenzen
  • Methodologien und branchenspezifischen Anforderungen
  • Überwachungspläne

Akkreditierung von Prüfstellen

Die Delegierte Verordnung der Kommission über die Akkreditierung von Prüfstellen (20.11.2025) legt den Rahmen für die Akkreditierung von CBAM-Prüfstellen fest:

  • Europäische Zertifizierungsstellen (CBs) müssen die Akkreditierung bei ihrer nationalen Akkreditierungsstelle (NAB) beantragen, es sei denn, dieser Anwendungsbereich wird nicht angeboten
  • Nichteuropäische Zertifizierungsstellen (CBs) müssen die Akkreditierung bei einer beliebigen europäischen Akkreditierungsstelle beantragen
  • Eine Prüfstelle, die bereits für die betreffende Gruppe von Tätigkeiten im EU-ETS akkreditiert ist, kann eine Ausweitung des Geltungsbereichs seiner Akkreditierung auf die relevanten CBAM-Tätigkeitsgruppen beantragen
  • Der Anhang der Verordnung listet die CBAM-Anwendungsbereiche sowie der Anforderungen an die Prüfer auf

SGS ist in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten als Prüfer im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) akkreditiert. SGS beabsichtigt, eine Erweiterung des Geltungsbereichs der ISO/IEC 17029-Akkreditierung um CBAM zu beantragen, vorbehaltlich der Bewertung durch die zuständige Akkreditierungsstelle.

Warum sollten Sie sich für SGS entscheiden?

Wir sind ein weltweit führender Anbieter von Treibhausgasverifizierungen und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung mit Emissionshandelssystemen (ETS) in allen Sektoren. Unsere globale Präsenz ermöglicht es uns, Lieferanten und Betriebe weltweit zu unterstützen. Als vertrauenswürdige, unabhängige Prüfstelle mit strengen Qualitäts‑ und Integritätsstandards bieten wir eine umfassende Palette von Dienstleistungen an, die praktische operative Beratung auf Basis realer Herausforderungen umfasst.

Häufig gestellte Fragen

CBAM ist rechtlich nicht als Steuer definiert. Es handelt sich um einen CO2-Bepreisungsmechanismus, der Importeure dazu verpflichtet, Zertifikate zu erwerben, die die eingebetteten Emissionen von Waren widerspiegeln, welche in die EU eingeführt werden.

Importeure müssen ihre Emissionen während der Übergangszeit vierteljährlich melden und ab 2027 CBAM-Zertifikate erwerben, die die eingebetteten CO2-Emissionen der im Jahr 2026 importierten Waren widerspiegeln. Die Zertifikate spiegeln die Differenz zwischen dem CO2-Preis in der EU und dem im Herkunftsland gezahlten CO2-Preis wider.

Aktuell konzentriert sich CBAM auf ausgewählte Rohstoffe und bestimmte Downstream-Produkte, insbesondere in den Bereichen Eisen und Stahl sowie Aluminium. Zu diesen Waren gehören Bolzen, Schrauben, Auto-Befestigungselemente, Unterlegscheiben usw. Der am 17. Dezember 2025 veröffentlichte Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 umfasst bestimmte kohlendioxidintensive verarbeitete Güter aus Stahl und Aluminium im CBAM-Anwendungsbereich.

Im Rahmen des EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) gelten für verschiedene Waren unterschiedliche Regeln für die Berechnung und Berichterstattung ihrer eingebetteten Treibhausgasemissionen. Diese Regeln variieren je nach Art des Produkts, den beteiligten Gasen und je nachdem, ob direkte oder indirekte Emissionen einbezogen werden.

Bei Zement liegt der Fokus nur auf Kohlendioxid. Es umfasst direkte und indirekte Emissionen, und die Berichterstattung bezieht sich auf Tonnen importierten Zements. Düngemittel sind etwas komplexer, da sie nicht nur Kohlendioxid, sondern für bestimmte Produkte auch Distickstoffmonoxid, direkte und indirekte Emissionen umfassen und die Berichterstattung auf der Grundlage der importierten Düngemittelmenge (in Tonnen) erfolgt. Eisen und Stahl werden ebenfalls tonnenweise gemessen, hier werden jedoch nur direkte Kohlendioxidemissionen berücksichtigt. Aluminium ist ähnlich, wobei bei einigen Aluminiumprodukten neben Kohlendioxid auch Perfluorkohlenwasserstoffe berücksichtigt werden. Wasserstoff wird in Tonnen berichtet und umfasst Kohlendioxidemissionen, während Strom in Megawattstunden gemessen wird und nur die direkten Kohlendioxidemissionen umfasst.

Wir unterstützen die Compliance-Bereitschaft mit Vorabprüfung und Schulung

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