Unsere Expertenteams unterstützen, beraten und begleiten Sie im Bereich der weltweiten Typgenehmigungen. Wir können bereits in den frühesten Phasen der Entwicklung helfen, die rechtlichen Anforderungen ermitteln und die notwendigen Tests durchführen, um die Zulassung für Ihren Zielmarkt zu erreichen.
Darüber hinaus können wir alle von Behörden wie KBA, RDW, STA oder NSAI geforderten Verfahren übernehmen und bei der Erstellung des Beschreibungsportfolios – einem wichtigen Teil der Homologation – helfen.

Dienstleistungen von SGS im Bereich der Typgenehmigung für E-Mobilität
Unsere Dienstleistungen im Bereich der E-Mobilitäts-Typgenehmigung unterstützen Sie dabei, Zulassungen für Komponenten, Systeme und/oder Fahrzeuge auf der Grundlage der Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Kommission (EK) sowie der Vorschriften der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE), der nationalen Straßenverkehrsordnung (StVZO) und weiterer internationaler Rechtsvorschriften zu erlangen.
Wir beraten Sie zu neuen Fahrzeugkonzepten, gesetzlichen Vorgaben, dem Umfang der erforderlichen Prüfungen und führen diese bei Bedarf sogar durch. Schließlich können wir Sie bei der Erstellung der Herstellerdokumentation unterstützen, die für verschiedene Märkte erforderlich ist.
Beratung und Support
Wir bieten Unterstützung während des gesamten Zulassungsprozesses. Unsere Homologationsdienstleistungen umfassen:
- Ermittlung der technischen und rechtlichen Anforderungen der jeweiligen Zielmärkte
- Festlegung des erforderlichen Prüf‑ und Freigabeumfangs
- Planung und effiziente Durchführung von Tests
- Interpretation der Spezifikationen (Interpretation durch Behörden)
- Unterstützung bei der Erstellung der Herstellerdokumentation
- COP-Prüfungen (Produktionskonformität)
- Beratung hinsichtlich der Herstellereignung im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens
Prüf‑ und Genehmigungsservice
Als technischer Dienstleister sind wir in weit über 350 nationalen und internationalen Prüfverfahren tätig.


Festgelegte Prüfverfahren
Unsere Zulassungen decken die EU-Rahmenrichtlinien Verordnung (EU) 2018/858 und Verordnung (EU) Nr. 167/2013 ab, einschließlich aller damit verbundenen Richtlinien und Verordnungen für die System‑ und Bauteilzulassung, sowie die entsprechenden ECE-Regelungen und die Bestimmungen der nationalen Straßenverkehrsordnung (StVZO).
Im Rahmen von EG-Richtlinien/Verordnungen und ECE-Regelungen führen wir Prüfungen auf Basis physikalischer oder virtueller Verfahrensanweisungen durch:
- Pkw und Busse (Klasse M), LKW (Klasse N) und Anhänger (Klasse O)
- Sonderfahrzeuge (z. B. Mobilkräne, Wohnmobile)
- E-Scooter
- Zugmaschinen für Land‑ und Forstwirtschaft (Klasse T)
- Teile, Bauteile, selbstständige technische Einheiten
- Mehrstufige Typgenehmigungen, beispielsweise für Karosseriebauer
- Typgenehmigungen für Kleinserien
- Einzelfahrzeuge nach § 13 EG FGV
Im Rahmen der nationalen Straßenverkehrsordnung (StVZO) prüfen wir:
- Land‑ und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Vmax > 40 km/h)
- Agrar‑ und Forstanhänger
- Selbstfahrende oder angehängte Maschinen
- Sonderfahrzeuge außerhalb der EG-Rahmenrichtlinien
- Fahrzeugteile (ABE/ABG)
Unsere erfahrenen Spezialisten führen weltweit Prüfungen durch in:
- SGS-Prüflabors
- Externen Labors, wie z. B. Herstellerlabors, sofern diese die Anforderungen der ISO/IEC 17025 erfüllen (kontaktieren Sie uns für eine Bewertung der Eignung Ihres Labors)

Basierend auf den Ergebnissen unserer Prüfungen stellen wir die erforderlichen Zertifikate aus und führen in Ihrem Auftrag das Zulassungsverfahren bei den europäischen (KBA, NSAI) und außereuropäischen Behörden durch.
Warum sollten Sie sich für SGS entscheiden?
Es ist wichtig, die Konformität mit den technischen Anforderungen der Zielmärkte zu gewährleisten, insbesondere bei neuen Technologien. Wir sind Mitglied in unzähligen Ausschüssen und Gremien, die Standards entwickeln oder die Anforderungen innovativer Technologien definieren. Mit unserem Wissen über aktuelle globale Trends und Entwicklungen sind wir der ideale Partner für Hersteller weltweit.