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SVHC-Prüfungen

Gemäß REACH-Verordnung sind alle Glieder der Lieferkette verpflichtet, in Bezug auf SVHC-Substanzen bestimmte Maßnahmen durchzuführen.

Die SGS bietet Ihnen innovative Lösungen für das Lieferkettenmanagement und prüft SVHC-Substanzen in Konsumgütern gemäß REACH. Damit stellen Sie die Konformität mit der REACH-Verordnung sicher und optimieren Ihre internen Abläufe.

Was sind SVHC?

SVHC sind eine ernste Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. SVHC sind Substanzen, die:

  • Krebs verursachen (kanzerogen sind)
  • Genmutationen verursachen (mutagen sind)
  • Fortpflanzungsgefährdend sind
  • Andere schädliche Eigenschaften haben und für lange Zeit in der Umwelt bleiben (persistent sind)
  • Sich in Tieren akkumulieren (bioakkumulativ sind)
  • Ähnlich besorgniserregend sind (z. B. hormonaktive Stoffe)

REACH zielt darauf ab, den Einsatz dieser Substanzen durch Zulassung und Beschränkung zu steuern und verpflichtet Hersteller und Lieferanten innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens sicherere Alternativen oder Technologien einzusetzen.

Was sind Ihre Pflichten?

Waren:
Wenn Sie ein EU-Lieferant sind und Ihr Produkt SVHC > 0,1% w/w enthält, müssen Sie die SVHC-Informationen entlang der Lieferkette kommunizieren. Die Information muss mindestens den Namen der SVHC-Substanz enthalten. Fragt ein Verbraucher an, müssen Sie ihn innerhalb von 45 Tagen darüber informieren, dass Sie die SVHC-Substanz sicher verwenden.

Seit Juni 2011 müssen Hersteller und Importeure aus der EU zusätzlich zu ihrer Informationspflicht die Europäische Chemikalienagentur informieren, wenn die Gesamtmenge an SVHC-Substanzen in Waren mehr als 1 Tonne pro Jahr beträgt. Das könnte eine Herausforderung für Einzelhändler darstellen, die eine große Vielzahl an Produkten aus verschiedenen Ländern und von unterschiedlichen Lieferanten importieren.

Zusätzlich müssen Hersteller die steigende Zahl der SVHC-Substanzen beachten, die im Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) aufgeführt sind. Hersteller, die für den Einsatz einer speziellen Substanz nur bedingt eine Zulassung besitzen, müssen streng darauf achten, dass sie die zugelassenen Einsatzbereiche und die Ablauftermine einhalten, um die REACH-Anforderungen zu erfüllen.

Gemische für Verbraucher:
Wenn Sie ein EU-Lieferant von Gemischen für Verbraucher sind, kann es sein, dass Sie auf Anfrage von nachgeschalteten Anwendern oder Händlern ein Sicherheitsdatenblatt liefern müssen, wenn die Mischung einen SVHC-Stoff ≥ 0,1% w/w enthält. Diese Anforderung kommt zu den Verpflichtungen gemäß der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG und der CLP-Verordnung 1272/2008/EG hinzu.

SVHC-Prüfungen
SVHC-Substanzen können entweder absichtlich oder versehentlich über die Lieferkette oder den Herstellungsprozess in Konsumgüter gelangen. Mit Laboruntersuchungen stellen wir SVHC-Substanzen und deren Konzentration fest und unterstützen so Unternehmen dabei, ihre Verpflichtungen nach REACH in Bezug auf SVHC-Substanzen einzuhalten.

Maßgeschneiderte Laboruntersuchungen zur Feststellung von SVHC-Substanzen:

  •  Auf der Kandidatenliste:
    • vollständige Prüfung
    • Screenings zum Produktrisiko
  • auf der Zulassungsliste (REACH-Anhang XIV)
  • im Verzeichnis der Absichtserklärungen
  • potenzielle SVHC, die die behördlichen Anforderungen erfüllen, aber noch nicht in die Kandidatenliste aufgenommen wurden

Gute Gründe für die SGS

Die SGS bietet beispiellose REACH-Expertise und Beratungsleistungen in Kombination mit umfangreicher Erfahrung im Bereich Verbrauchsgüter und Lieferketten. Unser branchenspezifisches REACH-Expertenteam bietet maßgeschneiderte Lösungen für Konsumgüter: Wir haben Spezialisten im Bereich der Analyse von gefährlichen Substanzen, der Stoffidentifizierung, des Lieferkettenmanagements und der Toxikologie.

Finden Sie heraus, warum die SGS Ihre erste Anlaufstelle für globale REACH-Lösungen ist.

Substances of Very High Concern (SVHC) befinden sich in Zubereitungen, wie z. B. Farben, Tinten und Klebern oder in Artikeln wie z. B. Spielzeug, Möbeln, Textilien und Elektroprodukten.

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