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Die EU-Spielzeugrichtlinie, die am 20. Juli 2011 in Kraft getreten ist, verschärft die Vorschriften für die Kennzeichnung und Warnhinweise auf Spielzeug. Zusätzlich zu den obligatorischen Anforderungen legen die harmonisierten Normen außerdem fest, dass bestimmte Spielzeugkategorien mit Warnhinweisen zu versehen sind. Unsere technischen Teams für Spielzeugsicherheit unterstützen Sie bei der Entwicklung und Anbringung von Kennzeichen und Warnhinweisen.

CE-Kennzeichnung

Jedes in Europa vertriebene Spielzeug muss die in der Spielzeugrichtlinie festgelegten gesetzlichen Anforderungen erfüllen und das CE-Kennzeichen „in deutlich sichtbarer, leicht lesbarer und unauslöschbarer Form“ tragen. Unter bestimmten Umständen darf das Kennzeichen auch auf der Produktverpackung erscheinen. Unsere Konformitätsbewertungsdienstleistungen unterstützen Sie dabei, Konformität zu erreichen und das Recht zu erwerben, das CE-Kennzeichen auf dem entsprechenden Spielzeug zu zeigen.

Ein auf einem Spielzeug angebrachtes CE-Kennzeichen muss eine Mindesthöhe von 5 mm besitzen, direkt auf dem Produkt angebracht sein (falls dies aufgrund der Beschaffenheit des Produkts nicht möglich ist oder nicht gewährleistet werden kann, so muss das Zeichen auf der Verpackung und den Begleitdokumenten des Produkts angebracht sein), und es muss deutlich sichtbar, leicht lesbar und unauslöschbar sein.

Warnhinweise

Um den Vorgaben der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG zu entsprechen, müssen Warnhinweise verschiedene Anforderungen erfüllen, damit eine sachgemäße und sichere Nutzung des Spielzeugs gewährleistet ist. Wir unterstützen Sie dabei, die Konformität mit den Anforderungen im Hinblick auf folgende Kriterien sicherzustellen:

  • Platzierung der Warnhinweise
  • Spezielle Warnhinweise – Mindest- oder Höchstalter und -gewicht der Nutzer und ob das Spielzeug nur unter der Aufsicht von Erwachsenen genutzt werden darf
  • Spezielle Kriterien in Bezug auf die Angabe “Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten”
  • Sichtbarkeit und Lesbarkeit der Warnhinweise

Kennzeichnungssprache

Wir sind in ganz Europa tätig und arbeiten mit Herstellern aus der ganzen Welt zusammen. Daher können wir Sie auch dazu beraten, welche Sprache(n) für die Kennzeichnung/Verpackungen Ihrer Produkte in den entsprechenden Märkten am besten geeignet ist/sind.

Gute Gründe für die SGS

Dank unserer einschlägigen Fachkompetenz und fundierten Kenntnisse wissen wir genau, welche Anforderungen für die Kennzeichnung und Warnhinweise auf Spielzeug gelten und wie diese an Produkten anzubringen sind, damit die Konformität Ihres Spielzeugs gewährleistet wird.

Vertrauen auch Sie auf die SGS und sorgen Sie dafür, dass Ihr Spielzeug dank entsprechender Kennzeichen und Warnhinweise sicher und ordnungsgemäß verwendet wird. Sprechen Sie noch heute mit uns.

Die SGS verifiziert die Kennzeichnungen und Warnhinweise auf Spielzeug und stellt damit die Konformität mit der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG sicher.
  • SGS Germany GmbH

Heidenkampsweg 99,

, 20097,

Hamburg, Hamburg, Deutschland

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