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EU-Kosmetikverordnung

Mit SGS erfüllen Sie die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die die Richtlinie 76/768/EWG ersetzt, wurde 2009 verabschiedet und trat mit Wirkung zum 11. Juli 2013 in Kraft. Die Einhaltung der Verordnung über kosmetische Mittel ist verpflichtend für Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

Was ist ein kosmetisches Mittel?

Ein kosmetisches Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlich oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergerich zu beeinflussen.

Compliance-Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Wir stellen die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung über kosmetische Mittel anhand einer Compliance-Checkliste sicher, damit Ihr Unternehmen in der EU Fuß fassen oder seine Präsenz festigen kann. Unsere Experten unterstützen Sie in jeder Phase:

  • Notifizierung über das europäische elektronische Portal
  • Produktinformationsdatei
  • Ausführliche Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel
  • Rollen und Aufgaben der verantwortlichen Person
  • Herkunftsland
  • Werbeaussagen
  • Nanomaterialien
  • Meldung ernster unerwünschter Wirkungen
  • Karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMR)

Notifizierung über das europäische elektronische Portal

Der Notifizierungsprozess für kosmetische Mittel wird durch Einführung eines zentralen harmonisierten E-Notifizierungssystems für alle Märkte, in denen das Produkt verkauft wird, vereinfacht.

Datenprüfung für die Produktinformationsdatei

Alle Produktinformationsdateien sind in der EU mittlerweile standardisiert und müssen den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Artikel 11 genügen. Die Produktinformationsdatei wird nach dem Zeitpunkt, zu dem die letzte Charge des kosmetischen Mittels in Verkehr gebracht wurde, zehn Jahre aufbewahrt.

Unter die EU-Verordnung über kosmetische Mittel fallen unter anderem folgende Produkte:

  • Cremes, Masken, Lotionen und Make-up
  • Haarprodukte
  • Deodorants
  • Düfte
  • Sonnenschutzmittel
  • Rasierprodukte
  • Alle Kosmetikprodukte und Toilettenartikel

Gute Gründe für SGS

Wir verfügen über ein Netzwerk aus hochqualifizierten Sicherheitsbewertern, die sehr erfahren in der Durchführung von Sicherheitsbewertungen kosmetischer Mittel nach der neuen EU-Verordnung

sind. Unsere voll ausgestatteten, hochmodernen Einrichtungen in Europa, Asien und den USA können alle nach der EU-Kosmetikverordnung vorgeschriebenen Tests durchführen.

  • SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH

Im Maisel 14,

, 65232,

Taunusstein, Hessen, DE-HE, Deutschland

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