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Chemische Anforderungen:

Die Einhaltung der EU-Spielzeugrichtlinie kann mit der Normenreihe EN 71 für Chemikalien, die im Juli 2013 in Kraft trat, belegt werden. Für die löslichen Elemente gelten in der Spielzeugrichtlinie (EN 71-3 – Migration bestimmter Elemente) drei verschiedene Spielzeugmaterialkategorien mit entsprechenden Grenzwerten (siehe Tabelle). Spielzeug, das in der EU in den Verkehr gebracht werden soll, muss nicht nur die chemischen Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie, sondern auch alle anderen geltenden EU-Vorschriften, wie z. B. REACH, CLP, die RoHS-Neufassung, Batteriegesetze, Verordnungen zum Kontakt mit Nahrungsmitteln und zu persistenten organischen Schadstoffen (POPs) sowie nationale Rechtsverordnungen wie die Danish Statutory Order 855 vom 5. September 2009 (Phthalate) erfüllen.

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Welche chemischen Anforderungen gibt es?

Karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMR-Stoffe): CMR-Stoffe sind chemische Substanzen, die die menschliche Gesundheit gefährden können. Sie dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur eigenständigen Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden. Hierfür gelten nur wenige Ausnahmen, und zwar, wenn CMR-Stoffe mindestens eine der folgenden Eigenschaften besitzen:

  • Sie sind in Einzelkonzentrationen enthalten, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) entsprechen oder kleiner sind als diese
  • Sie sind Kindern nicht zugänglich (auch nicht durch Einatmen)
  • Der zuständige wissenschaftliche Ausschuss hat die Verwendung des Stoffs oder des betreffenden Gemischs geprüft und insbesondere im Hinblick auf eine Exposition als sicher bewertet; Nickel in Edelstahl zur Leitung von elektrischem Strom ist zugelassen, andere Anwendungen können zur Prüfung beim zuständigen wissenschaftlichen Ausschuss eingereicht werden

N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe (EN 71-12): N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe dürfen nicht in Spielzeug verwendet werden, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, oder in Spielzeug, das in den Mund gesteckt werden soll, wie zum Beispiel Spielzeug aus Gummi oder Elastomeren, oder in Fingerfarben für Kinder unter 36 Monaten, wenn die Migration der Stoffe:

  • 0,05 mg/kg für N-Nitrosamine und
  • 1 mg/kg für N-nitrosierbare Stoffe entspricht oder diesen Gehalt überschreitet

Migration bestimmter Elemente (EN 71-3): Die EU-Spielzeugrichtlinie sieht das Verbot von 19 giftigen Elementen vor. Die Grenzwerte gelten abhängig von der Spielzeugmaterialkategorie:

  • Kategorie 1: Trocken, brüchig, staubförmig oder geschmeidig
  • Kategorie 2: Flüssig oder haftend
  • Kategorie 3: Abgeschabt
Richtlinie 2009/48/EG (EN 71-3)
ELEMENTSpielzeugmaterial
Trocken, brüchig, staubförmig oder geschmeidig
(mg/kg)
Flüssiges oder haftendes Spielzeug
(mg/kg)
Abgeschabt
(mg/kg)
Aluminium (Al)5 6251 40670 000
Antimon (Sb)4511,3560
Arsen (As)3,80,947
Barium (Ba)1 50037518 750
Bor (B)1 20030015 000
Cadmium (Cd)1,30,317
Chrom (Cr) (III)37,59,4460
Chrom (Cr) (VI)0,020,0050,02
Cobalt (Co)10,52,6130
Kupfer (Cu)622,51567 700
Blei (Pb)2,00,523
Mangan (Mn)1 20030015 000
Quecksilber (Hg)7,51,994
Nickel (Ni)7518,8930
Selen (Se)37,59,4460
Strontium (Sr)4 5001 12556 000
Zinn (Sn)15 0003 750180 000
Organozinnverbindungen0,90,212
Zink (Zn)3 75093846 000

Allergene Duftstoffe: 55 aufgeführte allergene Duftstoffe dürfen in Spielzeug nur vorhanden sein, sofern dies auch bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis technisch unvermeidlich ist und sofern pro Duftstoff 100 mg/kg nicht überschritten werden. Ferner müssen die Bezeichnungen der folgenden 11 allergenen Duftstoffe auf dem Spielzeug, einem daran befestigten Etikett, der Verpackung oder einem Begleitzettel angegeben werden, wenn die Konzentration 100 mg/kg im Spielzeug oder Teilen davon übersteigt.

Stoffsicherheitsbeurteilung

Die EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG fordert von Herstellern darüber hinaus eine Analyse der chemischen Gefahren, die von einem Spielzeug ausgehen und eine Bewertung der möglichen Exposition gegenüber diesen Gefahren. Dank unserem speziellen Tool und unserer einschlägigen Fachkompetenz können wir Sie bei der Stoffsicherheitsbeurteilung unterstützen.

Gute Gründe für chemische Prüfungen durch die SGS

Vertrauen auch Sie auf unsere Fachkompetenz und unser weltweites Netzwerk an Laboren. Unsere chemischen Prüfungen und Stoffsicherheitsbeurteilungen unterstützen Sie dabei, alle EU-Vorgaben zu in Spielzeug vorkommenden Chemikalien einzuhalten. Die chemischen Anforderungen an Spielzeug ändern sich ständig. Unsere Experten sind stets auf dem neuesten Stand und sorgen dafür, dass Kunden die komplexen Anforderungen verstehen, und unterstützen sie dabei, ihr Managementsystem für beschränkt verwendbare Substanzen zu optimieren.

Schützen Sie Kinder und andere Endnutzer vor Chemikalien und Schwermetallen mit unseren chemischen Prüfdienstleistungen. Sie möchten mehr erfahren? Dann sprechen Sie noch heute mit der SGS.

Chemische Prüfungen durch die SGS nach den Anforderungen der europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG und anderen geltenden Rechtsvorschriften sorgen dafür, dass Spielzeug den einschlägigen Anforderungen genügt und Kinder und Endverbraucher geschützt werden.

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