Seit Juli 2011 muss Spielzeug, das in den Gemeinschaftsmarkt der Europäischen Union (EU) eingeführt wird, der Richtlinie 2009/48/EG zur Spielzeugsicherheit entsprechen. Elektrisches und elektronisches Spielzeug verfügt per Definition über mindestens eine stromabhängige Funktion und muss für Kinder unter 14 Jahren geeignet sein. Um die Sicherheit von elektrischem und elektronischem Spielzeug zu gewährleisten, muss dieses den harmonisierten Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) entsprechen. Wenn diese technischen Vorgaben erfüllt sind, kann die Konformität vermutet werden. Nur konformes Spielzeug, das über eine CE-Kennzeichnung verfügt, darf in den Markt eingeführt werden.
Die SGS überprüft die Sicherheit von elektrischem und elektronischem Spielzeug, das in die EU eingeführt werden soll. Als weltweit führender Anbieter für Tests, Inspektion und Zertifizierung haben wir das Wissen und die Erfahrung, um Ihre Produkte gemäß landesspezifischen Anforderungen zu bewerten. So können wir für Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Produkte in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten vertreiben und verkaufen können.
Wir prüfen nach verschiedenen Normen und Rechtsvorschriften, darunter:
- Batterierichtlinie 2006/66/EG
- Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 2014/30/EU
- Elektrische Spielzeuge – Sicherheit DIN EN 62115
- Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU
- RoHS-II-Richtlinie 2011/65/EU
- REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- Prüfung von Kennzeichnungen und Warnhinweisen
- Risikobewertung
- Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie) 2012/19/EU
Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, welche Sicherheitsanforderungen für Ihr elektrisches und elektronisches Spielzeug auf dem EU-Markt gelten und wie wir Sie unterstützen können.