Laut REACH-Verordnung müssen alle Stoffe, die in Mengen ab 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, registriert werden.
Für Stoffe, die bereits in der Europäischen Union existieren, bevor REACH in Kraft tritt (d.h. "Phase-in"-Stoffe), ist eine längere Vorbereitungszeit erlaubt, wenn ein Hersteller oder Importeur seinen Stoff vorregistriert hat.
Die normale Vorregistrierungsfrist endete am 30. November 2008. Unternehmen, die die normale Frist verpasst haben, jedoch die Übergangsregelung nutzen und sich zu einem späteren Zeitpunkt registrieren wollen, müssen ihre Eignung für die späte Vorregistrierung prüfen.
Damit ein Stoff für die späte Vorregistrierung in Frage kommt, muss es sich um einen sogenannten "Phase-in"-Stoff handeln. Darüber hinaus muss es das erste Mal nach dem 1. Dezember 2008 sein, dass Sie den Stoff in Mengen oberhalb einer Tonne pro Jahr herstellen oder einführen. Wenn Sie beide dieser Bedingungen erfüllen, muss die späte Vorregistrierung innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Herstellung, Einfuhr oder Verwendung des Stoffes eingereicht werden, jedoch nicht später als 12 Monate vor Ablauf der maßgeblichen Übergangsfristen.
Andere chemische Stoffe, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, müssen direkt nach der Einreichung des Inquiry Dossiers für die Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA eingereicht werden. zum Beispiel Stoffe, die "Nicht-Phase-in-Stoffe" sind und/oder nicht vorregistriert wurden.
Durch eine REACH-Betroffenheitsanalyse, die aus einer einfachen und einer komplexen Bestandsaufnahme besteht, können wir die gesamten Auswirkungen von REACH auf Ihr Unternehmen bestimmen.
Mithilfe der einfachen Bestandsaufnahme können Sie bestimmen, welche Stoffe für die späte Vorregistrierung vorgesehen sind. Die komplexe Bestandsaufnahme ist eine zusätzliche Vorbereitungsphase zum Beitritt des Forums zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF - Substance Information Exchange Forum) und für die Registrierung chemischer Substanzen. Die SGS kann Sie im SIEF auch als Bevollmächtigter (Third Party Representative) vertreten und mit anderen SIEF-Mitgliedern über den Austausch von Stoffdaten und über die Kosten für die gemeinsame Nutzung dieser Daten diskutieren.
Erfahren Sie mehr über die späte Vorregistrierung und REACH-Dienstleistungen der SGS.
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