Die Verordnung der Europäischen Union 995/2010 legt die Pflichten für Bediener fest, die Holz- und Holzprodukte erstmalig im europäischen Markt einführen. Bediener müssen vor März 2013, wenn die Verordnung in Kraft tritt, ein effektives System zur Sorgfaltspflicht eingeführt haben.
Warum sollten Sie sich für eine Schulung über die EU-Holzverordnung von SGS entscheiden?
Dieser Kurs bietet Delegierten Grundlagenkenntnisse zur EU-Holzverordnung. Sie deckt die Artikel in der Verordnung ab, die sich beziehen auf:
- Betreiber (die Unternehmen oder Einzelpersonen, die zur Einführung von Holz auf dem europäischen Markt verantwortlich sind)
- Systemanforderungen zur Sorgfaltspflicht (darunter Mechanismen zur Sammlung von Informationen, Durchführung von Risikobewertungen und zur Reduzierung von Risiken)
- Die Rolle der Chain-of-Custody und Verifizierungsprogramme Dritter
Dieser eintägige Kurs wurde für Betreiber konzipiert, damit diese die Anforderungen in Artikel 4 (Pflichten des Betreibers) und Artikel 6 (Systeme zur Sorgfaltspflicht) sowie andere unterstützende Artikel der europäischen Holzverordnung verstehen und analysieren können.
Wenden Sie sich noch heute an uns, um mehr über unsere Schulung zur EU-Holzverordnung zu erfahren.