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Emergency Response Services – Meldung

Die Umweltdienstleistungen von SGS helfen Ihnen, die richtigen Produktsicherheitsberichte und geforderten Dossiers einzureichen, um alle gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Gefahrenabwehr von Vorfällen mit gefährlichen Chemikalien zu erfüllen. Rufen Sie uns heute noch an und erfahren Sie wie.

Im Umgang mit Gefahrstoffen muss Ihr Unternehmen verschiedenste Vorschriften erfüllen. Um die Konformität mit diesen Vorschriften nachzuweisen, müssen Sie Meldeberichte bei den entsprechenden Behörden einreichen.

Dank unserer umfassenden Erfahrung und einem weltweit vertretenen Expertennetzwerk können wir Sie beraten, welche Richtlinien und Vorschriften für Ihre Produkte gelten. Zudem können wir Sie über Aktualisierungen und Änderungen dieser geltenden Vorschriften auf dem Laufenden halten, sodass Sie niemals Gefahr laufen, Ihre Konformität einzubüßen.

Wir bieten Unterstützung für folgende Meldeberichte:

CLP-Verordnung, 1272/2008/EG

Wir melden die Inhalte Ihrer chemischen Stoffe einer benannten und zuständigen Stelle, damit diese im Falle einer Notsituation eingreifen kann.

Export und Import von gefährlichen Chemikalien, Verordnung 689/2008/EG

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der erforderlichen Meldeberichte und der Einrichtung der erforderlichen Mengen- und Kundenverwaltungssysteme für gefährliche Chemikalien, die verboten sind oder Beschränkungen unterliegen.

Biozid-Richtlinie 98/8/EG

Falls es sich bei Ihren Produkten um Biozide handelt, erstellen wir für Sie den für die Zulassung erforderlichen Meldebericht.

Detergenzien-Richtlinie 648/2004/EG

Unsere Labore stellen Ihnen das erforderliche Prüfsystem zur Verfügung, um die biologische Abbaubarkeit der Wirkstoffgruppen in den Detergenzien zu ermitteln. Darüber hinaus erstellen wir die Sicherheitsmeldungen, die erforderlich sind, um strenge Kennzeichnungsvorschriften zu erfüllen.

Einstufung und Kennzeichnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH) 1907/2006/EG (ausgenommen registrierte Stoffe)

Stoffe, die von dieser Richtlinie betroffen sind und die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllen oder registrierpflichtig sind, unterliegen der Meldepflicht für Einstufung und Kennzeichnung. Wir helfen Ihnen dabei sicherzustellen, dass Sie die richtigen Daten im richtigen Format bereitstellen, um die Anforderungen zu erfüllen.

Konzentrieren Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft und profitieren Sie von unseren kompetenten Experten und Softwaresystemen, die sich um Ihre Meldungsdaten kümmern. Kontaktieren Sie noch heute unsere Notfallkommunikationsexperten.

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  • SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH

Im Maisel 14,

, 65232,

Taunusstein, Hessen, DE-HE,

Deutschland

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